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MEDICAL PARTNER

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Grundsatz

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der MP Medical Partner AG (nachfolgend „Verkäuferin“) gegenüber ihren Kunden.

1.2 Einbeziehung und Gültigkeit

Diese AGB gelten, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Bestellprozess oder in einer sonstigen geeigneten Form auf ihre Geltung hingewiesen wird und dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wurde, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Für den jeweiligen Vertrag gilt diejenige Fassung dieser AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurde.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, soweit sie mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Website der Verkäuferin veröffentlicht. Frühere Fassungen bleiben für die Verträge massgebend, für welche sie bei Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurden.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht automatisch als Vertragsbestandteil, auch wenn die Verkäuferin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Kundenkreis

Diese AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B), insbesondere Ärzte, Spitäler, Apotheken, Grossisten, medizinische Fachhändler und vergleichbare Institutionen.

Bei Verträgen mit Konsumenten (B2C) gelten diese AGB sinngemäss, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Zwingende gesetzliche Konsumentenschutzbestimmungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote

Angebote, Preislisten, Kataloge sowie Angaben auf der Website oder in sonstigen Verkaufsunterlagen sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Offerte bezeichnet werden.

Irrtümer, Druckfehler sowie Änderungen des Sortiments bleiben vorbehalten.

2.2 Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Vertrags.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die Verkäuferin zustande.

Die Annahme kann insbesondere durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch eine sonstige eindeutige Erklärung der Verkäuferin erfolgen.

Die Verkäuferin ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit keine anderweitige vertragliche Verpflichtung besteht.

2.3 Änderungen

Technische Änderungen, Designanpassungen sowie Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und die vertraglich vereinbarten wesentlichen Eigenschaften der Ware nicht erheblich beeinträchtigen.

Geringfügige, handelsübliche Abweichungen von Abbildungen, Beschreibungen, Farben, Abmessungen oder sonstigen Angaben bleiben vorbehalten, soweit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3. Preise

3.1 Preise und Preisbasis

Massgebend sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie exklusive Verpackungs- und Versandkosten.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager der Verkäuferin in der Schweiz.

3.2 Preise in Katalogen und Online-Medien

Die von der Verkäuferin in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder im Internet publizierten Preise dienen grundsätzlich der Information und stellen keine verbindlichen Offerten dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

3.3 Preisänderungen

Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern noch kein verbindlicher Vertrag über die betreffende Lieferung abgeschlossen wurde.

Bei laufenden Dauer- oder Rahmenverträgen gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 17.

3.4 Vertraulichkeit

Individuell vereinbarte Preise, Rabatte, Sonderkonditionen sowie Zugangsdaten zu Kundenkonten oder geschützten Bereichen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit Zustimmung der Verkäuferin oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zugänglich gemacht werden.

4. Lieferung und Versand

4.1 Versand und Verpackung

Versandart, Versandweg und Verpackung werden von der Verkäuferin bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt grundsätzlich nicht.

4.2 Dispoboxen

Dispoboxen bleiben Eigentum der Schweizerischen Post.

Der Kunde hat diese nach Erhalt der Lieferung gemäss den Vorgaben der Schweizerischen Post ordnungsgemäss zurückzuführen.

4.3 Übliche Lieferzeiten

Die üblichen Lieferzeiten der Versandarten betragen grundsätzlich:

  1. B-Post: in der Regel 2 Werktage
  2. A-Post: in der Regel Zustellung am nächsten Werktag

Express (Mond): Zustellung am nächsten Werktag bis 09:00 Uhr, soweit die entsprechende Leistung der Schweizerischen Post verfügbar ist

Diese Angaben entsprechen den üblichen Richtwerten der Schweizerischen Post und sind unverbindlich.

4.4 Bearbeitung und Versand

Bestellungen, die bis 16:00 Uhr eingehen, werden grundsätzlich am selben Werktag bearbeitet und – vorbehaltlich Verfügbarkeit, betrieblicher Umstände und besonderer Bestellbedingungen – versendet.

Die Auslieferung erfolgt ab Lager in der Schweiz an den üblichen Werktagen. Gesetzliche Ruhetage und Feiertage bleiben vorbehalten.

4.5 Lieferung und Lieferfristen

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz grundsätzlich innert weniger Werktage nach Vertragsabschluss bzw. nach Eingang der Bestellung, soweit keine andere Lieferfrist vereinbart wurde.

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesichert wurden.

Die Verkäuferin haftet nicht für Verzögerungen, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen oder auf Umständen beruhen, die sie nicht zu vertreten hat.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn:

der Kunde oder Dritte, deren Mitwirkung erforderlich ist, mit ihren Mitwirkungspflichten in Verzug sind;

vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden;

nachträgliche Änderungswünsche des Kunden die Lieferung beeinflussen;

unvorhersehbare Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt eintreten; oder

eine rechtzeitige und ordnungsgemässe Selbstbelieferung durch Vorlieferanten trotz zumutbarer Sorgfalt nicht möglich ist.

Bei Lieferverzug stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese AGB keine zulässige abweichende Regelung enthalten. Soweit gesetzlich erforderlich, setzt die Ausübung eines Rücktrittsrechts eine angemessene Nachfrist voraus.

4.6 Versandkosten

Bestellungen ab einem Warenwert von CHF 250.– werden innerhalb der Schweiz grundsätzlich portofrei per A-Post ausgeliefert. Expresslieferungen, Spezialtransporte und Sperrgut sind davon ausgenommen.

Unterhalb dieses Warenwerts sowie bei besonderen Versandarten gelten grundsätzlich folgende Versandkosten:

Standardversand:

  • B-Post: CHF 8.–
  • A-Post: CHF 10.–

Spezialversand:

  • Express (Mond): CHF 23.–
  • Sperrgut: CHF 30.–

Bei Express- und Spezialtransporten sowie bei besonderen oder aussergewöhnlichen Versandanforderungen kann die Verkäuferin die effektiven Versandkosten verrechnen, sofern der Kunde darüber vorgängig informiert wurde oder dies aufgrund der Bestellung erkennbar war.

4.7 Teillieferungen

Bei Bestellungen mit mehreren Artikeln erfolgt die Lieferung grundsätzlich gesammelt, sobald alle Artikel verfügbar sind.

Teillieferungen erfolgen nur nach vorgängiger Vereinbarung oder wenn sie aus betrieblichen Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar sind.

4.8 Bestellartikel

Bei Bestellartikeln, die speziell für den Kunden beschafft werden, können abweichende Lieferfristen gelten.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Bestellartikel grundsätzlich per B-Post versendet.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann der Versand gegen entsprechenden Aufpreis per A-Post oder Express erfolgen.

4.9 Nutzen und Gefahr

Bei B2B-Verträgen gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Konsumentenverträgen gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

4.10 Transportschäden

Der Kunde hat die Ware bei Erhalt nach Möglichkeit auf äusserlich erkennbare Transportschäden zu prüfen.

Erkennbare Transportschäden sind möglichst umgehend beim Transporteur zu melden und der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.

Eine Dokumentation durch Fotos oder andere geeignete Nachweise ist nach Möglichkeit beizufügen.

5. Lieferverzug und höhere Gewalt

5.1 Liefertermine

Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesichert wurden.

5.2 Haftung für Lieferverzögerungen

Die Verkäuferin haftet für Lieferverzögerungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

5.3 Höhere Gewalt / Force Majeure

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Verkäuferin, welche die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen wesentlich erschweren oder verunmöglichen.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, behördliche Massnahmen, erhebliche Transport- oder Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen sowie nicht von der Verkäuferin zu vertretende erhebliche Lieferausfälle oder Lieferengpässe bei Vorlieferanten.

Die Verkäuferin ist berechtigt, die Lieferfristen angemessen zu verlängern.

Dauert das Ereignis über einen längeren Zeitraum an und ist eine Erfüllung des Vertrags dadurch dauerhaft oder unzumutbar erschwert, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5.4 Schadenersatz

Bei höherer Gewalt bestehen keine Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

6.2 Verzug, Mahngebühren und Verzugszins

Der Kunde gerät nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Verzug.

Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, dem Kunden angemessene Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Es gelten grundsätzlich folgende Gebühren:

  • 1. Mahnung: CHF 5.–
  • 2. Mahnung: CHF 10.–
  • 3. Mahnung: CHF 20.–

Die Verkäuferin ist berechtigt, im kaufmännischen Verkehr einen Verzugszins von 10 % pro Jahr zu verlangen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

6.3 Inkasso

Die Verkäuferin ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte abzutreten oder Dritte mit deren Einzug zu beauftragen.

Der Kunde hat die hierfür erforderliche Bearbeitung seiner Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung der Verkäuferin zu dulden, soweit dies gesetzlich zulässig und für die Forderungsdurchsetzung erforderlich ist.

6.4 Kosten bei Zahlungsverzug

Der Kunde trägt die durch seinen Zahlungsverzug verursachten und gesetzlich zulässigen Kosten, insbesondere angemessene Mahn-, Betreibungs- und notwendige Rechtsverfolgungskosten.

Die Geltendmachung von Inkassokosten richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Eigentum

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart und eingetragen wurde.

7.2 Eintragung

Die Verkäuferin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen im zuständigen Register eintragen zu lassen.

Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen und zumutbaren Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

Der Eigentumsvorbehalt wird gegenüber Dritten erst mit der gesetzlich erforderlichen Eintragung wirksam.

7.3 Umgang mit Vorbehaltsware

Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu behandeln und, soweit dies aufgrund der Art der Ware erforderlich ist, angemessen zu lagern und zu versichern.

Eine Weiterveräusserung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger mit der Verkäuferin vereinbarter Bedingungen zulässig.

7.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, nach vorgängiger Mahnung und Ankündigung sowie unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.

8. Prüfpflicht und Mängelrüge

8.1 Prüfpflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt innert angemessener Frist auf Vollständigkeit, Richtigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.

8.2 Offensichtliche Mängel

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen, in Textform (z. B. per E-Mail) zu melden. Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Fotos oder sonstige geeignete Nachweise sind nach Möglichkeit beizufügen.

8.3 Versteckte Mängel

Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu melden.

Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten.

8.4 Verspätete Mängelrüge

Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen als genehmigt.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

8.5 Prüfung und Nachweise

Die Verkäuferin ist berechtigt, die beanstandete Ware zur Prüfung zurückzuverlangen oder weitere Informationen und Nachweise anzufordern, soweit dies zur Beurteilung der Beanstandung erforderlich und zumutbar ist.

9. Gewährleistung

9.1 Grundsatz

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachfolgenden vertraglichen Regelungen, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist eine rechtzeitige Mängelrüge gemäss Ziffer 8, soweit das Gesetz eine solche verlangt.

9.3 Gewährleistungsansprüche

Bei berechtigten Mängeln beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl der Verkäuferin grundsätzlich auf:

Nachbesserung; oder Ersatzlieferung.

Die Verkäuferin ist berechtigt, die gewählte Form der Mängelbehebung durch eine andere geeignete Form zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

9.4 Weitergehende Ansprüche

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung oder Vertragsauflösung, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

9.5 Fabrikations- und Materialfehler

Liegt ein von der Verkäuferin zu vertretender Fabrikations- oder Materialfehler vor, wird die Verkäuferin das betroffene Produkt innert angemessener Frist nachbessern oder ersetzen.

9.6 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf eine unsachgemässe oder vertragswidrige Verwendung, Lagerung, Behandlung oder Installation durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung;
  • Nichtbeachtung von Lagerungs- oder Sicherheitsvorschriften;
  • unsachgemässer Reinigung oder Pflege;
  • Veränderungen oder Eingriffen am Produkt;
  • normalem Verschleiss;
  • Schäden durch äussere Einwirkungen; oder
  • Verwendung entgegen der vorgesehenen Zweckbestimmung.

Die Gewährleistung entfällt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass der geltend gemachte Mangel nicht auf einen solchen Umstand zurückzuführen ist.

9.7 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware, soweit keine längere gesetzliche oder vertragliche Frist gilt.

Für gebrauchte Waren oder besondere Produkte können abweichende Gewährleistungsfristen ausdrücklich vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.

10. Rücknahmen und Retouren

10.1 Grundsatz

Freiwillige Rücksendungen werden nur nach vorgängiger Zustimmung der Verkäuferin und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Retourenformulars angenommen.

Die Rücksendung bewirkt keine automatische Vertragsauflösung.

Die genehmigte Rücksendung hat innerhalb von 7 Kalendertagen ab Genehmigung zu erfolgen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Ware bleiben von den freiwilligen Rücknahmebedingungen unberührt.

Das Retourenformular ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.docdroid.com/PTHybuD/retourenformular-pdf

10.2 Rücknahmebedingungen

Nicht passende oder irrtümlich bestellte Standardartikel können freiwillig zurückgenommen werden, sofern sie:

  • unbenutzt und ungetragen;
  • originalverpackt; und
  • vollständig und verkaufsfähig

sind.

Ein Anspruch auf freiwillige Rücknahme besteht nur, wenn die Verkäuferin diese vorgängig genehmigt hat.

10.3 Ausschluss der Rücknahme

  • Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
  • Sonderanfertigungen und individuell konfigurierte Produkte;
  • Produkte, die nicht mehr verkaufsfähig oder veraltet sind;
  • Produkte mit Gebrauchsspuren oder Verunreinigungen;
  • Produkte mit Geruchsbeeinträchtigungen, insbesondere durch Rauch, Parfum, Hautpflegeprodukte oder vergleichbare Einflüsse;
  • Produkte mit beschädigter, beschrifteter oder anderweitig beeinträchtigter Originalverpackung, sofern diese dadurch nicht mehr als neuwertig gilt.

10.4 Abzüge und Gebühren

Bei genehmigten Rücknahmen kann die Verkäuferin je nach Zustand der Ware und dem tatsächlich entstandenen Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsaufwand einen angemessenen Abzug vornehmen.

Bei beschädigter oder nicht einwandfreier Verpackung kann ein Abzug von bis zu 20 % des Warenwertes vorgenommen werden.

Bei besonderen Ausnahmefällen und erheblichem Bearbeitungsaufwand kann eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu 50 % des Warenwertes erhoben werden, sofern dies aufgrund des Zustands der Ware und des tatsächlich entstandenen Aufwands sachlich gerechtfertigt ist.

10.5 Rückerstattungen

Bei freiwilligen Rücknahmen erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich in Form einer Gutschrift.

Bereits angefallene Versandkosten sowie sonstige Nebenkosten werden bei freiwilligen Rücknahmen grundsätzlich nicht gutgeschrieben.

Diese Regelung gilt für B2B-Kunden.

Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

11. Auswahlsendungen

11.1 Rückgaberecht

Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Auswahlsendung erhaltene Ware innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt zurückzusenden.

Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und in einwandfreiem Zustand sowie grundsätzlich in der Originalverpackung zurückgesendet wird.

11.2 Kosten der Rücksendung

Die Kosten der Rücksendung gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.3 Nicht-Rücksendung

Wird die Ware nicht fristgerecht zurückgesendet, ist die Verkäuferin berechtigt, die nicht zurückgesendete Ware zum vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben vorbehalten.

12. Gutschriften

12.1 Prüfung und Ausstellung

Rücksendungen und Reklamationen werden nach Eingang der Ware grundsätzlich innerhalb von 7 bis 10 Arbeitstagen geprüft.

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Gutschrift besteht bei freiwilligen Rücknahmen erst nach erfolgreicher Prüfung und ausdrücklicher Anerkennung durch die Verkäuferin, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden entgegenstehen.

Eine Gutschrift wird grundsätzlich nur für den von der Verkäuferin anerkannten Warenwert ausgestellt.

Versandkosten und sonstige Nebenkosten werden nur gutgeschrieben, sofern die Verkäuferin dies ausdrücklich anerkennt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten besteht.

Die Gutschrift wird dem Kundenkonto gutgeschrieben. Der Kunde wird über die Ausstellung der Gutschrift in geeigneter Form informiert.

12.2 Verrechnung

Eine Verrechnung des gutgeschriebenen Betrags mit fälligen Forderungen der Verkäuferin ist zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Verrechnung erfüllt sind und die Gutschrift von der Verkäuferin anerkannt wurde.

Bei einer Verrechnung ist die entsprechende Gutschrift eindeutig anzugeben, insbesondere durch Angabe der Gutschriftsnummer.

Eine eigenmächtige Kürzung von Rechnungsbeträgen aufgrund nicht anerkannter oder noch nicht geprüfter Ansprüche ist nicht zulässig.

12.3 Auszahlung

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann ein anerkannter Gutschriftsbetrag ausbezahlt werden, sofern keine offenen oder fälligen Forderungen der Verkäuferin bestehen, mit denen die Gutschrift verrechnet werden kann.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel oder auf ein vom Kunden bekannt gegebenes Bankkonto.

Die Verkäuferin ist berechtigt, die Auszahlung erst vorzunehmen, nachdem die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten vollständig und korrekt mitgeteilt wurden.

12.4 Verwendung

Gutschriften sind grundsätzlich zur Verrechnung mit zukünftigen Forderungen der Verkäuferin bestimmt und sollen möglichst innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum verwendet werden.

Die 12-monatige Verwendungsfrist stellt keine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen dar.

Soweit ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch des Kunden auf Auszahlung oder anderweitige Erfüllung des gutgeschriebenen Betrags besteht, bleibt dieser Anspruch nach Ablauf der 12-monatigen Verwendungsfrist bestehen, sofern er nicht nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verjährt ist.

12.5 Kein Verzicht auf gesetzliche Ansprüche

Die vorstehenden Bestimmungen lassen zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden unberührt.

13. Sonderanfertigungen und Abnahmepflicht

13.1 Sonderanfertigungen

Bei auftragsbezogener Fertigung oder Beschaffung besteht eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die vereinbarte Menge, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Massgebend für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die schriftliche oder elektronische Offerte bzw. Auftragsbestätigung der Verkäuferin.

13.2 Freigabe zur Fertigung

Mit Erteilung der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag grundsätzlich als zur Fertigung oder Beschaffung freigegeben.

Eine Stornierung oder Änderung ist ab diesem Zeitpunkt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verkäuferin möglich.

13.3 Abnahmeverpflichtung

Nach Einplanung, Beschaffung oder Beginn der Fertigung ist die Verkäuferin berechtigt, auf der vollständigen Abnahme der vereinbarten Menge zu bestehen.

13.4 Nichtabnahme

Nimmt der Kunde die Ware trotz vertraglicher Verpflichtung nicht ab oder verweigert er die Abnahme ganz oder teilweise, ist die Verkäuferin berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Bereits angefallene sowie nicht mehr vermeidbare Kosten können zusätzlich geltend gemacht werden.

13.5 Rückgaberecht

Für individuell gefertigte, konfigurierte oder speziell beschaffte Produkte besteht kein freiwilliges Rückgaberecht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

13.6 Verspätete Lieferung

Die Abnahmepflicht bleibt grundsätzlich auch bei verspäteter Lieferung bestehen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden sowie Ansprüche bei von der Verkäuferin zu vertretendem wesentlichem Lieferverzug bleiben vorbehalten.

13.7 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind oder vereinbart wurden.

14. Weiterverkauf

14.1 Grundsatz

Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, die von der Verkäuferin rechtmässig bezogenen Produkte weiterzuveräussern, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Beschränkungen entgegenstehen.

14.2 Vertriebskanäle und Markenauftritt

Für Marken und Produkte, für welche die Verkäuferin über vertraglich vereinbarte Exklusiv-, Vertriebs- oder sonstige Rechte mit dem jeweiligen Hersteller verfügt, kann der Vertrieb über bestimmte Onlineplattformen oder Marktplätze, insbesondere Amazon, eBay, Ricardo, Galaxus oder vergleichbare Plattformen, von einer vorgängigen schriftlichen Zustimmung abhängig gemacht werden.

Eine solche Beschränkung darf nur erfolgen, soweit sie aufgrund berechtigter Qualitäts-, Sicherheits-, Marken-, Produkt- oder Herstelleranforderungen erforderlich und nach den jeweils anwendbaren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zulässig ist.

14.3 Sachliche Gründe

Beschränkungen des Weiterverkaufs müssen auf sachlich gerechtfertigten Gründen beruhen und verhältnismässig sein.

Solche Gründe können insbesondere die Wahrung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen sowie die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Herstellern umfassen.

Sämtliche Beschränkungen stehen unter dem Vorbehalt des anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellrechts.

14.4 Zuwiderhandlung

Bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung zulässiger Vertriebsbeschränkungen ist die Verkäuferin berechtigt, nach vorgängiger Abmahnung und angemessener Frist zur Behebung der Verletzung die Geschäftsbeziehung zu beenden und weitere Lieferungen einzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

15. Haftung

15.1 Grundsatz

Die Haftung der Verkäuferin richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.

Vorbehalten bleiben insbesondere zwingende gesetzliche Haftungen nach dem Produktehaftpflichtrecht sowie sonstige zwingende Haftungstatbestände.

15.2 Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Verkäuferin nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Nutzungsausfall oder Datenverlust.

15.3 Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Verkäuferin für leichte Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden aus der jeweiligen Vertragsbeziehung beschränkt.

Eine betragsmässige Beschränkung der Haftung gilt nur, soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

15.4 Haftungsausschluss bei Fehlgebrauch

Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für Schäden, die durch eine vom vorgesehenen Verwendungszweck abweichende oder unsachgemässe Verwendung, Lagerung, Behandlung oder Installation der Produkte verursacht wurden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen;
  • Nichtbeachtung von Sicherheits- oder Lagerungsvorschriften;
  • eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen an Produkten;
  • unsachgemässer Wartung;
  • Verwendung entgegen der bestimmungsgemässen Zweckbestimmung; oder
  • sonstigen vom Kunden oder Dritten zu vertretenden Umständen.

15.5 Zwingende Haftung

Keine Bestimmung dieser AGB schliesst oder beschränkt die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftung.

16. Datenschutz

16.1 Datenschutzerklärung

Die Bearbeitung von Personendaten durch die Verkäuferin erfolgt gemäss den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), sowie gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Verkäuferin.

16.2 Abrufbarkeit

Die jeweils gültige Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://medicalpartner.ch/pages/privatsphare-und-datenschutzerklarung

16.3 Information über die Datenbearbeitung

Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über die Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, die bearbeiteten Personendaten, die Zwecke der Bearbeitung, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, Aufbewahrungsdauer bzw. die entsprechenden Kriterien sowie gegebenenfalls über Datenbekanntgaben ins Ausland.

16.4 Keine pauschale Einwilligung

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt auf der jeweils anwendbaren gesetzlichen Grundlage.

Soweit eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, wird diese gesondert und in geeigneter Form eingeholt.

17. Rahmenverträge und Abrufbestellungen

17.1 Geltungsbereich

Rahmenverträge regeln die wiederkehrende Lieferung von Produkten über einen definierten Zeitraum zu den jeweils vereinbarten Konditionen.

17.2 Verbindlichkeit

Rahmenverträge werden mit schriftlicher oder elektronischer Vereinbarung verbindlich.

Diese AGB sind Bestandteil des Rahmenvertrags, sofern im Rahmenvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

17.3 Mengen und Abnahmeverpflichtung

Vereinbarte Mindestmengen sind verbindlich.

Bei Nichterreichen einer verbindlich vereinbarten Mindestabnahmemenge ist die Verkäuferin berechtigt, die Differenz zwischen der vereinbarten Mindestmenge und der tatsächlich abgerufenen Menge zum vertraglich vereinbarten Stückpreis in Rechnung zu stellen, sofern dies im Rahmenvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Zielmengen begründen demgegenüber nur dann eine Abnahmeverpflichtung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

17.4 Abrufbestellungen

Lieferungen erfolgen auf Abruf.

Abrufe sind verbindlich und können nach erfolgter Bestätigung durch die Verkäuferin nur mit deren Zustimmung storniert oder geändert werden.

17.5 Lieferfristen

Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit Eingang des Abrufs, sofern im Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Teillieferungen sind zulässig, sofern dies vereinbart wurde oder für den Kunden zumutbar ist.

17.6 Preisanpassungen

Bei Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten ist die Verkäuferin bei erheblichen, nach Vertragsschluss eintretenden Änderungen der Beschaffungs-, Produktions-, Transport- oder sonstigen relevanten Kosten berechtigt, die Preise angemessen anzupassen.

Die Preisanpassung wird dem Kunden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Der Kunde ist berechtigt, den Rahmenvertrag innerhalb dieser Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen, sofern die Preisanpassung zu einer wesentlichen Erhöhung der vereinbarten Preise führt.

17.7 Lagerhaltung

Sofern die Verkäuferin aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung Lagerbestände für den Kunden vorhält oder speziell für diesen beschafft, können die vereinbarten Lager-, Finanzierungs- und sonstigen Kosten dem Kunden belastet werden.

Soweit ausdrücklich vereinbart, trägt der Kunde auch das Risiko des Verfalls, der Überalterung oder der Wertminderung der für ihn speziell vorgehaltenen Ware.

17.8 Vertragsdauer und Kündigung

Rahmenverträge gelten für die vereinbarte Dauer.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten festen Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

17.9 Vertragsende

Offene, bereits bestätigte Abrufe sowie speziell für den Kunden produzierte, beschaffte oder reservierte Ware sind vom Kunden abzunehmen, soweit dies vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

Nicht abgenommene Mengen können gemäss den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt werden.

17.10 Vorrangregelung

Bei Widersprüchen zwischen einem Rahmenvertrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Rahmenvertrags vor.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Für individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt die jeweils vereinbarte Form.

18.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

18.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

18.4 Gerichtsstand

Für Geschäftskunden gilt, soweit gesetzlich zulässig, als ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der MP Medical Partner AG in Heiden (AR), Schweiz.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

Stand: August 2026

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